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Begriffserklärung zu Stichwörtern:

Ingenieurbüro HLS / TGA für Gebäude- und Versorgungstechnik München
Feursstraße 21b 82140 Olching
08142 / 46 25 831 info@winterplan.de
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure  Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Ingenieure mit Sitz im Inland, soweit die Grundleistungen durch diese Verordnung erfasst uns vom Inland aus erbracht werden.  Daraus: § 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung  Das Leistungsbild Technische Ausrüstung umfasst Grundleistungen für Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Grundleistungen bei der technischen Ausrüstung sind in 9 Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen des Gesamthonorars bewertet:  LPH 1 2   % für Leistungsphase 1 = Grundlagenermittlung (Klären der Aufgabenstellung, Ermitteln des Leistungsumfangs)  LPH 29   % für Leistungsphase 2 = Vorplanung (mit Kostenschätzung)  LPH 317 % für Leistungsphase 3 = Entwurfsplanung (mit Kostenberechnung)  LPH 42   % für Leistungsphase 4 = Genehmigungsplanung z.B. Entwässerungseingabeplanung  LPH 522 % für Leistungsphase 5 = Ausführungsplanung (Werkplanung)  LPH 67   % für Leistungsphase 6 = Vorbereitung der Vergabe (an die ausführenden Firmen)  LPH 7 5   % für Leistungsphase 7 = Mitwirkung bei der Vergabe (inklusive Kostenanschlag)  LPH 835 % für Leistungsphase 8 = Objektüberwachung,Bauüberwachung, Dokumentation des Baufortschritts (Bautagebuch)  LPH 91   % für Leistungsphase 9 = Objektbetreuung  Anrechenbare Kosten der HOAI Die anrechenbaren Kosten sind eines der Regelkriterien bei der Ermittlung des Honorars. Sie werden z. B. für Gebäude aus einem fachspezifischen Kostenanteil auf Basis der Kostenermittlungen nach DIN 276 errechnet und können daher innerhalb eines Projektes je nach Planungsstand unterschiedlich hoch sein.  Das Honorar wird aus den Honorartafeln der Teilbereiche der HOAI für die entsprechenden Vorhaben ermittelt. Eingangswerte in die Tafeln sind die anrechenbaren Baukosten und die Honorarzone. Durch die Honorarzone wird die Schwierigkeit der Planung im konkreten Vorhaben bewertet. Die Honorarzone I steht für sehr geringe, Honorarzone III für durchschnittliche und Honorarzone V für sehr hohe Planungsanforderungen. Für jede Honorarzone ist ein Mindest- und ein Höchstsatz angegeben. Eine Vereinbarung von Viertel-, Mittel- oder Dreiviertelsatz innerhalb dieser Sätze ist möglich. Aus den Honorartafeln kann man das Grundhonorar für die Gesamtleistung (alle Leistungsphasen) ablesen bzw. durch lineare Interpolation ermitteln.  Lineare Interpolation: Formel aus: Tabellenhonorar der unteren Tabellenbaukosten, Differenz aus den tatsächlich anrechenbaren Kosten und den unteren Tabellenbaukosten, Differenz zwischen den Tabellenhonoraren, Differenz zwischen den Tabellenbaukosten:  ​ Gemäß § 5a HOAI sind die Honorarsätze für Zwischenstufen der in den Honorartafeln enthaltenen anrechenbaren Kosten, Werte und Verrechnungseinheiten durch lineare Interpolation zu ermitteln.  Diese Interpolation sollte in jeder Honorarschlußrechnung dargestellt werden, da sie nach weit verbreiteter Meinung eine Voraussetzung der Prüffähigkeit einer Rechnung ist und ohne prüffähige Schlußrechnung der Honoraranspruch nicht fällig wird.
Abkürzungen Alphabetisch sortiert AVA = Ausschreibung / Vergabe / Abrechnung: Folgende Schritte sind damit beinhaltet: Suchen einer ausführenden Handwerksfirma über ein LV (siehe LV) - Vergleich der abgegebenen Angebote - Auswahl einer Firma und Erteilung des Auftrags zur Ausführung - Prüfung der Rechnungen - Rechnungsfreigabe nach ausgeführter Arbeit EEWärmeG = Erneuerbare Energien Wärmegesetz ! nicht zu verwechseln mit dem EEG (folgender Punkt) // Fördert den Ausbau der erneuerbaren Energie-, Wärme- und Kälte-Gewinnung bei der Gebäudeversorgung seit 2009 in Kraft, verpflichtend für Neubauten z.B. vorgeschriebene Prozentsätze aus Solar, Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme (Bsp. Wärmepumpen) u.a. auch Ersatzmaßnahmen durch überdurchschnittliche Dämmmaßnahmen, Wärmerückgewinnung aus Abluftanlagen, Fernwärme EEG = Erneuerbare Energien-Gesetz: regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz EnEV = Energieeinsparverordnung Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes: Bautechnische Standardanforderungen im Bezug auf den Betriebsenergiebedarf von Wohn-, Büro- oder auch den meisten Betriebsgebäuden; entsprang dem WSchV=Wärmeschutzgesetz+dem HeizAnIV=Heizungsanlagenverordnung und löste beide 2002 ab. Die momentan aktuelle ist die EnEV 2014 mit Änderungen ab 2016; verpflichtend für Neubauten und umfassende Sanierungen in Bestandsgebäuden bzw. zu alten Heizkesseln/Kaminöfen; Energieausweispflicht; Der Heizwärmebedarf für Neubauten muss bei dem Niedrigenergiehaus-Standard liegen zwischen 40-70 kWh pro qm. Erreicht werden solche Werte u.a. durch hocheffizente Wärmeerzeuger, Fassadendämmung, Wärmerückgewinnungssystemen, Dreifachisolierverglasung, Photovoltaik- oder Solaranlagen HLS = Heizung, Lüftung, Sanitär HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (siehe nebenstehenden Kasten) LPH = Leistungsphase (Erklärung siehe HOAI - die 9 LPH des Projektfortschritts) LV = Leistungsverzeichnis Das LV fasst die zu erbringenden Leistungen (in unserem Fall die ausführenden Firmen betreffend: Installationshandwerksbetriebe, Lüftungsbauer) zusammen und listet Material,Geräte,Arbeitsstunden etc. detailliert auf. Die sich um den Auftrag bewerbenden Firmen können auf dieser Grundlage ihre Angebote erstellen TGA = Technische Gebäudeausrüstung, gemeint ist die Technik in einem Haus/Gebäude Liste im Aufbau Liste wird laufend erneuert
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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure  Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Ingenieure mit Sitz im Inland, soweit die Grundleistungen durch diese Verordnung erfasst uns vom Inland aus erbracht werden.  Daraus: § 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung  Das Leistungsbild Technische Ausrüstung umfasst Grundleistungen für Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Grundleistungen bei der technischen Ausrüstung sind in 9 Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen des Gesamthonorars bewertet:  LPH 1 2   % für Leistungsphase 1 = Grundlagenermittlung (Klären der Aufgabenstellung, Ermitteln des Leistungsumfangs)  LPH 29   % für Leistungsphase 2 = Vorplanung (mit Kostenschätzung)  LPH 317 % für Leistungsphase 3 = Entwurfsplanung (mit Kostenberechnung)  LPH 42   % für Leistungsphase 4 = Genehmigungsplanung z.B. Entwässerungseingabeplanung  LPH 522 % für Leistungsphase 5 = Ausführungsplanung (Werkplanung)  LPH 67   % für Leistungsphase 6 = Vorbereitung der Vergabe (an die ausführenden Firmen)  LPH 7 5   % für Leistungsphase 7 = Mitwirkung bei der Vergabe (inklusive Kostenanschlag)  LPH 835 % für Leistungsphase 8 = Objektüberwachung,Bauüberwachung, Dokumentation des Baufortschritts (Bautagebuch)  LPH 91   % für Leistungsphase 9 = Objektbetreuung  Anrechenbare Kosten der HOAI Die anrechenbaren Kosten sind eines der Regelkriterien bei der Ermittlung des Honorars. Sie werden z. B. für Gebäude aus einem fachspezifischen Kostenanteil auf Basis der Kostenermittlungen nach DIN 276 errechnet und können daher innerhalb eines Projektes je nach Planungsstand unterschiedlich hoch sein.  Das Honorar wird aus den Honorartafeln der Teilbereiche der HOAI für die entsprechenden Vorhaben ermittelt. Eingangswerte in die Tafeln sind die anrechenbaren Baukosten und die Honorarzone. Durch die Honorarzone wird die Schwierigkeit der Planung im konkreten Vorhaben bewertet. Die Honorarzone I steht für sehr geringe, Honorarzone III für durchschnittliche und Honorarzone V für sehr hohe Planungsanforderungen. Für jede Honorarzone ist ein Mindest- und ein Höchstsatz angegeben. Eine Vereinbarung von Viertel-, Mittel- oder Dreiviertelsatz innerhalb dieser Sätze ist möglich. Aus den Honorartafeln kann man das Grundhonorar für die Gesamtleistung (alle Leistungsphasen) ablesen bzw. durch lineare Interpolation ermitteln.  Lineare Interpolation: Formel aus: Tabellenhonorar der unteren Tabellenbaukosten, Differenz aus den tatsächlich anrechenbaren Kosten und den unteren Tabellenbaukosten, Differenz zwischen den Tabellenhonoraren, Differenz zwischen den Tabellenbaukosten:  ​ Gemäß § 5a HOAI sind die Honorarsätze für Zwischenstufen der in den Honorartafeln enthaltenen anrechenbaren Kosten, Werte und Verrechnungseinheiten durch lineare Interpolation zu ermitteln.  Diese Interpolation sollte in jeder Honorarschlußrechnung dargestellt werden, da sie nach weit verbreiteter Meinung eine Voraussetzung der Prüffähigkeit einer Rechnung ist und ohne prüffähige Schlußrechnung der Honoraranspruch nicht fällig wird.
Abkürzungen Alphabetisch sortiert AVA = Ausschreibung / Vergabe / Abrechnung: Folgende Schritte sind damit beinhaltet: Suchen einer ausführenden Handwerksfirma über ein LV (siehe LV) - Vergleich der abgegebenen Angebote - Auswahl einer Firma und Erteilung des Auftrags zur Ausführung - Prüfung der Rechnungen - Rechnungsfreigabe nach ausgeführter Arbeit EEWärmeG = Erneuerbare Energien Wärmegesetz ! nicht zu verwechseln mit dem EEG (folgender Punkt) // Fördert den Ausbau der erneuerbaren Energie-, Wärme- und Kälte-Gewinnung bei der Gebäudeversorgung seit 2009 in Kraft, verpflichtend für Neubauten z.B. vorgeschriebene Prozentsätze aus Solar, Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme (Bsp. Wärmepumpen) u.a. auch Ersatzmaßnahmen durch überdurchschnittliche Dämmmaßnahmen, Wärmerückgewinnung aus Abluftanlagen, Fernwärme EEG = Erneuerbare Energien-Gesetz: regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz EnEV = Energieeinsparverordnung Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes: Bautechnische Standardanforderungen im Bezug auf den Betriebsenergiebedarf von Wohn-, Büro- oder auch den meisten Betriebsgebäuden; entsprang dem WSchV=Wärmeschutzgesetz+dem HeizAnIV=Heizungsanlagenverordnung und löste beide 2002 ab. Die momentan aktuelle ist die EnEV 2014 mit Änderungen ab 2016; verpflichtend für Neubauten und umfassende Sanierungen in Bestandsgebäuden bzw. zu alten Heizkesseln/Kaminöfen; Energieausweispflicht; Der Heizwärmebedarf für Neubauten muss bei dem Niedrigenergiehaus-Standard liegen zwischen 40-70 kWh pro qm. Erreicht werden solche Werte u.a. durch hocheffizente Wärmeerzeuger, Fassadendämmung, Wärmerückgewinnungssystemen, Dreifachisolierverglasung, Photovoltaik- oder Solaranlagen HLS = Heizung, Lüftung, Sanitär HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (siehe nebenstehenden Kasten) LPH = Leistungsphase (Erklärung siehe HOAI - die 9 LPH des Projektfortschritts) LV = Leistungsverzeichnis Das LV fasst die zu erbringenden Leistungen (in unserem Fall die ausführenden Firmen betreffend: Installationshandwerksbetriebe, Lüftungsbauer) zusammen und listet Material,Geräte,Arbeitsstunden etc. detailliert auf. Die sich um den Auftrag bewerbenden Firmen können auf dieser Grundlage ihre Angebote erstellen TGA = Technische Gebäudeausrüstung, gemeint ist die Technik in einem Haus/Gebäude Liste im Aufbau Liste wird laufend erneuert
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